Graffiti-Verfahren gegen Politikerin: Justiz kritisiert schwerwiegende Ermittlungspannen in Menden
Charlotte KrügerInterner Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Graffiti-Verfahren gegen Politikerin: Justiz kritisiert schwerwiegende Ermittlungspannen in Menden
Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat die Bearbeitung eines Graffiti-Verfahrens gegen eine junge Politikerin in Menden kritisiert. Unverständnis herrscht darüber, warum zentrale Beweismittel wie USB-Sticks und ein Notizbuch monatelang zurückbehalten wurden und der Fall nicht gründlicher geprüft wurde. Die Kritik folgt auf ein Gerichtsurteil, das die Durchsuchung der Wohnung der Politikerin für rechtswidrig erklärte. Auslöser des Verfahrens war die Beschlagnahmung mehrerer Gegenstände aus dem Haushalt der jungen Frau, darunter ein Laptop, Sprühdosen, zwei USB-Sticks und ein Notizbuch. Obwohl ein Staatsanwalt bereits im vergangenen Sommer die Rückgabe der USB-Sticks und des Notizbuchs anordnete, erfolgte diese erst kürzlich. Laptop und Sprühdosen befinden sich weiterhin in Polizeigewahrsam. Das Landgericht Arnsberg urteilte später, dass die Wohnungsdurchsuchung unrechtmäßig gewesen sei. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamm sah zwar keinen Anlass für sofortige Maßnahmen, stellte jedoch fest, dass die zuständige Staatsanwältin in Arnsberg die Akten vor dem weiteren Vorgehen hätte sorgfältiger prüfen müssen. Die Kritik richtet sich auf Verzögerungen und verfahrensrechtliche Mängel bei den Ermittlungen. In einem separaten, aber thematisch verwandten Fall wurde ein Verfahren gegen einen Rentner eingestellt, der Friedrich Merz als 'Pinocchio' bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn wertete die Äußerung als zulässige Kritik, und das Verfahren wurde am 24. Februar 2026 eingestellt. Merz selbst äußerte sich öffentlich nicht zu dem Vorfall. Der Bericht der Generalstaatsanwaltschaft offenbart gravierende Schwächen in der Bearbeitung des Mender Graffiti-Falls. Während einige Beweismittel verspätet zurückgegeben wurden, verbleiben andere weiterhin bei der Polizei. Das Urteil gegen die Durchsuchung wirft zusätzlich Fragen zur Rechtmäßigkeit der Ermittlungen auf.






