17 March 2026, 16:09

Gericht stoppt geplante Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter

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Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter

Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen, vorläufig gestoppt. Das am 17. März 2026 ergangene Urteil erklärte die geplanten Verlegungen für rechtswidrig und setzte alle weiteren Maßnahmen bis zum Abschluss des Hauptverfahrens aus. Die Entscheidung folgt auf monatelange Auseinandersetzungen über die Zukunft des Standorts, der nach wie vor durch das Landeshochschulgesetz besonders geschützt ist.

Die TH OWL hatte angekündigt, den Campus Höxter vollständig zu schließen und die Studienangebote nach Detmold und Lemgo zu verlegen. Im November 2025 leitete die Hochschule rechtliche Schritte ein, um diese Verlegung formal umzusetzen. Doch das Gericht verbot in einem Eilbeschluss ausdrücklich solche Maßnahmen und stellte klar, dass die Schließung eines Campus einer weitergehenden Genehmigung bedarf, die über die Entscheidungsbefugnis der Hochschule selbst hinausgeht.

Das Urteil bestätigte zudem den früheren Eingriff des Landes im Jahr 2025, der die Schließung im Hinblick auf die Hochschulstrategie Nordrhein-Westfalens infrage gestellt hatte. Nach Auffassung des Gerichts muss die Hochschule zunächst ein konkretes Konzept für die Zukunft Höxters vorlegen, bevor eine Verlegung von Studiengängen erfolgen darf. Der Campus ist rechtlich in Landesgesetzen verankert, was eine vollständige Aufgabe unmöglich macht.

Lokale Akteure setzen sich seit Langem für alternative Nutzungen des Standorts ein. Bürgermeister Daniel Hartmann und weitere Persönlichkeiten wie Dardo Franke schlagen vor, den Campus für ökologische Forschung und Umweltinitiativen zu erhalten. Projekte wie das Blaue Band Oberweser sowie Veranstaltungen wie das Klaus-Töpfer-Umweltsymposium unterstreichen die anhaltende regionale und überregionale Bedeutung des Standorts. Die TH OWL erklärte daraufhin, sie werde das Urteil respektieren, behalte sich jedoch strukturelle Entwicklungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vor.

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Mit der gerichtlichen Entscheidung bleibt der Campus Höxter vorerst in der Schwebe – eine unverzügliche Verlegung von Studiengängen ist nicht zulässig. Die TH OWL muss nun entweder ihre Pläne überarbeiten oder eine rechtlich einwandfreie Strategie für den Standort entwickeln. Bis dahin laufen Lehre und Forschung in Höxter wie bisher weiter.

Quelle