Gericht gibt grünes Licht für Windrad trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Charlotte KrügerParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Gericht gibt grünes Licht für Windrad trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Paragliding- und Drachenseglerclub in NRW scheitert mit Klage gegen Windrad im Hochsauerlandkreis
Ein Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen den Bau eines Windrads im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass das Projekt weder den Betrieb noch die Sicherheit des Clubs gefährde.
Der Verein hatte argumentiert, die nur 550 Meter von seinem Startplatz entfernte Anlage werde gefährliche Flugbedingungen schaffen. Die Mitglieder befürchteten unzumutbare Einschränkungen und ein erhöhtes Kollisionsrisiko bei Starts und Landungen.
Das OVG wies diese Bedenken nach Prüfung des Falls zurück. Die Richter fanden keine Belege dafür, dass das Windrad die Zukunft des Clubs bedrohe oder ihn zur Schließung zwinge. Zudem bestätigten sie, dass der Verein im Planungsverfahren umfassend angehört worden sei.
Laut Urteil können Flugaktivitäten bei Windgeschwindigkeiten unter 20 Stundenkilometern weiterhin normal stattfinden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Windrad den Club unter den meisten Bedingungen nicht an der Ausübung seines Sports hindere.
Mit dem Ende des Rechtsstreits kann nun der Bau des Windparks voranschreiten. Das Windrad wird wie geplant in etwa einem halben Kilometer Entfernung zur Clubanlage errichtet. Die Entscheidung lässt dem Verein keine weiteren rechtlichen Mittel, um das Projekt zu stoppen.






