Festnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Waffen und Haftbefehlen
Mia AlbrechtFestnahme am Gelsenkirchener Hauptbahnhof: Obdachloser mit Waffen und Haftbefehlen
Am 14. Juni wurde ein 43-jähriger obdachloser Mann am Hauptbahnhof Gelsenkirchen festgenommen. Die Polizei stellte fest, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen. Bei einer Durchsuchung fanden Beamte zudem illegale Waffen, was zu weiteren Anklagepunkten führte.
Der Vorfall begann, als die Polizisten den Mann am Bahnhof kontrollierten. Sie stellten schnell seine Identität fest und entdeckten zwei aktive Haftbefehle gegen ihn. Der erste betraf Volksverhetzung und sah eine sechsmonatige Haftstrafe vor. Der zweite stand im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und war mit einer achtmonatigen Freiheitsstrafe verbunden.
Bei der Durchsuchung des Mannes wurden ein Messer und ein ausziehbarer Schlagstock gefunden. Beide Gegenstände waren ihm aufgrund bestehender rechtlicher Auflagen verboten. Die Behörden beschlagnahmten die Waffen und belehrten ihn über seine Rechte. Nun drohen ihm zusätzliche Anklagen wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz.
Nach der polizeilichen Bearbeitung wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um seine ausstehenden Strafen anzutreten. Die Festnahme bringt weitere Anklagepunkte in seine Akte ein. Er bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens in Haft. Die beschlagnahmten Waffen werden ihm aufgrund seines Waffenverbots nicht zurückgegeben.






