Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt aus der Vergangenheit
Charlotte KrügerKirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt aus der Vergangenheit
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine Überprüfung ihrer Personalakten eingeleitet, um frühere Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Ehemalige Polizeibeamte werden die Unterlagen sichten, beginnend mit den Akten aktueller Mitarbeiter, um zu verhindern, dass mögliche Fälle durch Verjährungsfristen verfallen. Der Prozess startete am 1. Februar 2023 und wird später auf archivierte Akten ehemaliger Beschäftigter ausgeweitet.
Die Prüfung begann mit einem pensionierten Beamten, ein zweiter stieß am 1. März zum Team. Ihre Aufgabe besteht darin, alle Personalakten der regionalen Kirchenverwaltung systematisch zu durchforsten, wobei die genaue Dauer des Verfahrens noch nicht feststeht.
Sollten dabei Hinweise auf Fehlverhalten auftauchen, werden die Akten an die Stelle zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt (UVSS) weitergeleitet, die weitere Schritte einleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe reichen die möglichen Konsequenzen von disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung.
Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt, wird die regionalen Synoden künftig über den Stand der Arbeiten informieren. Die Initiative folgt ähnlichen Vorhaben anderer Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Rheinische Kirche führt bereits in vielen ihrer 34 Kirchenkreise vergleichbare Überprüfungen durch, und auch der Kirchenkreis Essen hat entsprechende Kontrollen eingeführt.
Ziel der Untersuchung ist es, durch die Auswertung aktueller und historischer Akten Verantwortung zu klären. Bestätigte Fälle werden über die bestehenden disziplinarischen Verfahren aufgearbeitet. Die Kirche hat zugesagt, im Verlauf der Ermittlungen regelmäßig über Fortschritte zu berichten.






