EU-Saatgutgesetz bedroht kleine Züchter und seltene Pflanzensorten
Ein geplantes EU-Gesetz gefährdet die Zukunft kleiner Saatguthersteller und seltener Pflanzensorten
Die derzeit in Verhandlung befindliche Verordnung würde strenge Zertifizierungsvorschriften und hohe Gebühren für Händler einführen. Viele befürchten, dass traditionelles Saatgut ohne Ausnahmen aus Gärten und Märkten verschwinden könnte, sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten.
Zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Agrarminister herrscht Uneinigkeit über das neue Saatgutrecht. Während das Parlament Ausnahmen für Kleinproduzenten fordert, setzt sich der Rat für strikte Kontrollen ein. Die Verhandlungen über die Details begannen im Februar 2026, doch eine Einigung steht noch aus.
In Nordrhein-Westfalen wächst die Sorge unter lokalen Züchtern Michael Bonke, Organisator des Münchner Saatgutfestes, das am 1. März 2026 stattfand, warnte, dass kleine Erzeuger aus dem Markt gedrängt werden könnten. Die Veranstaltung, die rund 1.500 Besucher anzog, präsentierte Nischenanbieter, deren Zukunft nun ungewiss ist.
Saatgutbibliotheken in Köln und Neuss setzen sich für den Erhalt der Artenvielfalt ein Claudia Neufurth von der Stadtbibliothek Neuss berichtete von großer Nachfrage nach bestimmten Sorten über das kostenlose Verleihsystem. Gleichzeitig fürchtet die Selbstversorgerin Anne Mommertz, dass viele seltene Sorten verschwinden könnten, falls die Verordnung verabschiedet wird. Ohne spezialisierte Anbieter könnten Hobbygärtner bald nur noch auf standardisiertes Saatgut großer Industriekonzerne angewiesen sein.
Das geplante Gesetz würde kleine Saatguthersteller mit hohen Kosten belasten und ihre Existenz bedrohen. Ohne Ausnahmen könnten seltene Sorten aus dem Verkehr gezogen werden. Das Ergebnis der EU-Verhandlungen wird entscheiden, ob traditionelles Saatgut für Gärtner und Landwirte weiterhin zugänglich bleibt.