EU führt "Ja-heißt-Ja" ein: Revolution bei sexueller Einwilligung
Die Europäische Kommission hat eine Resolution verabschiedet, die das "Ja-heißt-Ja"-Prinzip für sexuelle Einwilligung stärkt. Damit wird die Beweislast auf die Täter verlagert, und es soll ein einheitlicher Schutz für Opfer in ganz Europa geschaffen werden. Der Beschluss folgt wachsender Unterstützung für klarere Einwilligungsgesetze in mehreren Mitgliedstaaten.
Die neue Resolution legt fest, dass nur ein explizites "Ja" als Zustimmung gilt. Schweigen, fehlender Widerstand oder mehrdeutige Gesten gelten nicht mehr als Einverständnis. Dieser Ansatz unterscheidet sich vom älteren "Nein-heißt-Nein"-Standard, den Deutschland 2016 einführte, um Handlungen gegen den erklärten Willen einer Person unter Strafe zu stellen.
Die EU-Initiative für "Ja-heißt-Ja" erhielt neuen Schwung, nachdem der Fall Gisèle Pelidot Lücken in den Einwilligungsgesetzen offenbart hatte. Länder wie Schweden, Belgien und Frankreich hatten bereits vor dem EU-Beschluss ähnliche Grundsätze eingeführt. Die Resolution stellt zudem klar, dass Zögern, passives Verhalten oder nonverbale Signale auf fehlende Zustimmung hindeuten können.
Befürworter argumentieren, dass "Ja-heißt-Ja" eine größere rechtliche Klarheit bietet als "Nein-heißt-Nein". Die EU erhofft sich dadurch einen einheitlichen Ansatz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt in den Mitgliedstaaten.
Die Resolution markiert einen bedeutenden Schritt bei der Definition von Einwilligung im europäischen Recht. Sie überträgt den Tätern die Verantwortung, nachzuweisen, dass die Zustimmung frei erteilt wurde. Die Rechtssysteme der teilnehmenden Länder müssen sich nun an diesen strengeren Standard anpassen.






