Energiewende auf dem Prüfstand: Bund lockert Effizienzregeln für Rechenzentren und Industrie
Theo SchulteEnergiewende auf dem Prüfstand: Bund lockert Effizienzregeln für Rechenzentren und Industrie
Der Bundeskabinett hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen mildern die Vorgaben für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren und lösen damit eine Debatte zwischen Wirtschaftsvertretern und Umweltschützern aus. Kritiker werfen der Regierung vor, die Maßnahmen untergrüben den Klimaschutz.
Nach der überarbeiteten Fassung des Gesetzes haben Rechenzentrumsbetreiber nun vier statt zwei Jahre Zeit, um die Effizienzziele zu erreichen. Zudem müssen sie ihren Stromverbrauch erst bis 2030 vollständig durch erneuerbare Energien ausgleichen. Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt – außer dort, wo ein lokales Fernwärmenetz existiert.
Das Gesetz zielt besonders auf Rechenzentren ab, da diese einen hohen Strombedarf haben und große Mengen Abwärme produzieren. Für andere Unternehmen gilt die Verpflichtung zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen künftig nur noch für Betriebe mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden.
Das Bundeswirtschaftsministerium rechtfertigt die Reformen als Schritt zur Bürokratieabbau und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), bezeichnete die Änderungen als „deutliche Entlastung“.
Die Neuregelungen verringern den Druck auf Unternehmen, strenge Energievorgaben einzuhalten. Umweltverbände warnen jedoch, die Lockerungen könnten zu höheren Emissionen führen. Die Bundesregierung betont, die Reformen würden wirtschaftliches Wachstum und Nachhaltigkeitsziele in Einklang bringen.
