Elektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Lea KochElektronische Patientenakte wird ab Oktober 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab Oktober 2025 müssen Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Das neue System soll die Gesundheitsversorgung effizienter gestalten, indem es Rezept- und Medikamentendaten digital erfasst. Apotheken in Dortmund haben bereits ihre Unterstützung signalisiert – trotz anhaltender technischer Herausforderungen.
Die ePA wird künftig jede E-Rezept-Einlösung und Medikamentenabgabe automatisch in einer sicheren elektronischen Medikationsliste dokumentieren. Dadurch erhalten Behandler einen besseren Überblick über aktuelle und vergangene Behandlungen ihrer Patienten. Ab dem kommenden Jahr können Apotheken zudem eigene Eintragungen in dieser Liste vornehmen.
Die Hoheit über ihre Daten bleibt bei den Patienten: Sie können den Zugriff für bestimmte Einrichtungen einschränken. Apotheken etwa dürfen die Informationen für drei Tage über die Gesundheitskarte einsehen. Die Branche versichert, dass alle sensiblen Daten streng vertraulich behandelt werden – ausschließlich zum Wohl der Patienten.
Trotz der Vorteile kämpft das System noch mit Kinderkrankheiten: Die zugrundeliegende Telematikinfrastruktur ist instabil, und bei der Verarbeitung von ePA-Daten oder E-Rezepten kommt es immer wieder zu Fehlern – die Zuverlässigkeit bleibt fraglich. Dennoch bewerten Dortmunder Apotheken die ePA als wichtigen Schritt hin zu einer effizienteren Gesundheitsversorgung.
Ab Oktober 2025 ist die ePA für alle Leistungserbringer verpflichtend. Patienten profitieren von einer übersichtlicheren Medikamentenhistorie, Apotheken erhalten bessere Werkzeuge zur Rezeptnachverfolgung. Ob das System sein Potenzial entfaltet, hängt jedoch davon ab, ob die aktuellen technischen Mängel behoben werden.






