20 March 2026, 02:03

DSGVO-Stellungnahme: Wann Unternehmen Auskunftsersuchen ablehnen dürfen

Balkendiagramm, das Pipeline-Vandalismus-Vorfälle in Nigeria von 2002 bis 2011 zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

DSGVO-Stellungnahme: Wann Unternehmen Auskunftsersuchen ablehnen dürfen

Eine aktuelle Rechtsauffassung von Generalanwalt Maciej Szpunar bringt Klarheit in die Handhabung von Auskunftsersuchen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Fall Brillen Rottler (C-526/24) untersuchte, unter welchen Umständen Unternehmen solche Anfragen mit dem Hinweis auf "übermäßigen" oder missbräuchlichen Charakter ablehnen dürfen. Diese Stellungnahme ist besonders relevant, da seit 2023 weder in Deutschland noch auf EU-Ebene vergleichbare Fälle öffentlich bekannt geworden sind.

Die Rechtsmeinung betont, dass Unternehmen Auskunftsersuchen nur in Ausnahmefällen zurückweisen dürfen. Nach Artikel 12 Absatz 5 der DSGVO muss ein Unternehmen nachweisen, dass die Anfrage objektiv missbräuchlich ist und den Zielen der Verordnung zuwiderläuft. Die bloße Bezeichnung als "übermäßig" reicht nicht aus – eine Ablehnung muss begründet, verhältnismäßig und sorgfältig dokumentiert sein.

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Zudem wurde das Recht auf Schadensersatz nach Artikel 82 der DSGVO präzisiert. Betroffene können Entschädigung für jeden Verstoß gegen die DSGVO verlangen, nicht nur bei unrechtmäßiger Datenverarbeitung. Selbst wenn der Schaden nicht aus einer rechtswidrigen Handhabung personenbezogener Daten resultiert, kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Generalanwalt Szpunar wies darauf hin, dass zwar die meisten Auskunftsersuchen legitim seien, in absoluten Ausnahmefällen jedoch bereits die erste Anfrage als missbräuchlich gewertet werden könne. Dafür müsste jedoch ein klarer Nachweis für eine missbräuchliche Absicht des Antragstellers vorliegen. Die Hürden für einen solchen Nachweis bleiben hoch – ein Zeichen dafür, dass Auskunftsrechte grundlegend sind und nur in seltenen Fällen verweigert werden sollten.

Die Stellungnahme setzt strenge Maßstäbe dafür, wann Unternehmen sich gegen Auskunftsersuchen zur Wehr setzen dürfen. Unternehmen müssen künftig jede Ablehnung sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie den engen Vorgaben der DSGVO entspricht. Für Betroffene bestätigt das Urteil, dass Entschädigungsansprüche aus einem weiteren Spektrum von DSGVO-Verstößen geltend gemacht werden können, als bisher angenommen.

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