Bundesrat fordert strengere Tierschutzregeln für Lebendtier-Exporte in Drittstaaten
Theo SchulteBundesrat fordert strengere Tierschutzregeln für Lebendtier-Exporte in Drittstaaten
Bundesrat pocht auf besseren Tierschutz bei Lebendtier-Exporten in Drittstaaten
Der deutsche Bundesrat hat eine klare Position für mehr Tierschutz bei Lebendtiertransporten in Länder außerhalb der EU bezogen. Am 26. September 2025 verabschiedete das Gremium einen Beschluss, der strengere europäische Vorschriften fordert. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund wiederholter Berichte über Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen bei Tiertransporten in Drittstaaten.
Die von Nordrhein-Westfalen eingebrachte Resolution benennt gravierende Defizite in der aktuellen Kontrolle. Den Behörden fehlen bisher die Befugnisse, um Verstöße gegen den Tierschutz während des Transports zu unterbinden – die Tiere bleiben damit schutzlos. Bereits jetzt sind Fälle von Misshandlung dokumentiert, ohne dass künftige Vorfälle ausgeschlossen werden können.
Um diese Missstände zu beheben, fordert der Bundesrat rechtlich verbindliche EU-Regeln für Lebendtier-Exporte. Empfängerländer müssten zunächst die Einhaltung des Terrestrischen Tiergesundheitskodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) bestätigen. Zudem sollen künftige tierärztliche Gesundheitszeugnisse klare Tierschutzstandards enthalten.
Darüber hinaus hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, ihre Entscheidung aus dem Jahr 2023 zu überprüfen, mit der bilaterale tierärztliche Bescheinigungen für den Export von Zuchttieren zurückgezogen wurden. Zudem soll die EU-Kommission die Kompetenz erhalten, bei Verstößen eigenständig Ermittlungen einzuleiten und Exporte bis zur Behebung der Mängel auszusetzen.
Der Beschluss sieht konkrete Maßnahmen vor, um die Kontrollen bei Tiertransporten in Drittstaaten zu verschärfen. Strengere Zertifizierungsverfahren, Exportverbote für nicht konforme Länder und erweiterte Ermittlungsbefugnisse stehen nun zur Debatte. Ziel ist es, bestehende Schlupflöcher zu schließen und weitere Verstöße gegen den Tierschutz zu verhindern.






