31 January 2026, 04:08

Bundesjustizministerin stoppt Palantir-Software für Bundesbehörden wegen Datenschutzrisiken

Ein altes deutsches Wertpapier, das von der deutschen Regierung ausgegeben wurde und Text und Zahlen enthält.

Bundesjustizministerin stoppt Palantir-Software für Bundesbehörden wegen Datenschutzrisiken

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stoppt Einsatz von Palantir-Software durch Bundesbehörden

Die deutsche Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat die Nutzung der Software des US-Technologieunternehmens Palantir durch Bundesicherheitsbehörden untersagt. Ihre Entscheidung folgt auf Bedenken hinsichtlich der Sensibilität von Daten und potenzieller Risiken, die mit den Tools des amerikanischen Konzerns verbunden sind. Mehrere Bundesländer haben die Technologie jedoch bereits für ihre Polizeibehörden eingeführt.

Hessen war 2017 das erste deutsche Bundesland, das Palantirs Software einsetzte – über Hessendata, ein System, das auf der Plattform Gotham des Unternehmens basiert. Erst kürzlich führte Bayern mit VeRA ein weiteres auf Palantir aufbauendes Werkzeug für den Polizeieinsatz ein, und auch Nordrhein-Westfalen prüft ähnliche Lösungen. Andere Bundesländer haben eine Nutzung hingegen explizit ausgeschlossen.

Bei ihrer Ankündigung verwies Hubig auf "ernsthafte Bedenken" in Bezug auf die Auswirkungen der Software. Sie betonte, dass Bundesbehörden nicht auf Palantir setzen würden, und warnte, automatisierte Datenanalysen müssten mit "äußerster Vorsicht" gehandhabt werden. "Hier geht es um hochsensible Daten", erklärte sie. "Wir dürfen uns keinen gefährlichen Abhängigkeiten aussetzen."

Das Bundesinnenministerium hatte zuvor geprüft, ob Palantirs Lösungen für die Bundespolizei infrage kämen. Trotz laufender Bewertungen schließt Hubigs Haltung nun eine bundesweite Einführung aus.

Mit ihrer Ablehnung bleibt Palantirs Software auf die Landespolizeien in Hessen, Bayern und einigen weiteren Regionen beschränkt. Bundesbehörden werden stattdessen nach alternativen Lösungen für die Datenanalyse suchen. Die Entscheidung unterstreicht die Zurückhaltung der Regierung beim Einsatz ausländischer Technologie in Sicherheitsfragen.