14 January 2026, 18:35

BGH-Urteil ebnet Landwirt den Weg zur Hofnachfolge nach jahrelangem Erbstreit

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung eines Hofes in einem Feld, umgeben von Häusern, Bäumen und einem Himmel, mit der Aufschrift "Surgensburg, Deutschland - Landschaft eines Hofes".

BGH-Urteil ebnet Landwirt den Weg zur Hofnachfolge nach jahrelangem Erbstreit

Ein langjähriger Erbstreit um einen Bauernhof hat nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Ende gefunden, der damit eine Entscheidung einer Vorinstanz aufhob. Im Mittelpunkt des Falls stand ein Landwirt, der zunächst seinen Pflichtteilsanspruch in bar geltend gemacht hatte, später jedoch als rechtmäßiger Hofnachfolger anerkannt werden wollte. Der BGH gab ihm recht und präzisierte dabei zentrale Rechtsgrundsätze zu Erbrechten und dem Grundsatz von Treu und Glauben.

Der Streit begann nach dem Tod der Mutter des Landwirts. Zu ihrem Nachlass gehörte ein landwirtschaftlicher Betrieb, der jedoch nicht formal als Hof im Grundbuch eingetragen war. Die Eltern des Landwirts hatten zuvor Miteigentumsanteile an dem Anwesen gehalten.

Nach dem Tod der Mutter beantragte der Landwirt zunächst die Auszahlung seines Pflichtteils und erhielt von seiner Stiefmutter fast 160.000 Euro. Später jedoch begehrte er eine gerichtliche Feststellung, dass der Betrieb als 'Ehegattenhof' im Sinne der Höfeordnung anzusehen sei und er als rechtmäßiger Hofnachfolger gelte. Das Landwirtschaftsgericht wies diesen Antrag zunächst ab mit der Begründung, sein früherer Vergleichsschluss schließe eine spätere Geltendmachung als Hofnachfolger aus. Der BGH sah dies anders: Er entschied, dass die Geltendmachung des Pflichtteils in bar nicht automatisch auf das unverzichtbare Hofübergaberecht nach dem Höferecht verzichte. Das Gericht betonte zudem, dass zwar Rechtspositionen nach Treu und Glauben auszuüben seien, Parteien aber grundsätzlich die Freiheit hätten, ihre rechtliche Position neu zu bewerten. Außerdem erkannte es das berechtigte Interesse des Landwirts an, eine Klärung seiner Erbenstellung herbeizuführen. Im Grundbuch war die Stiefmutter nach der Erbschaft als Miteigentümerin der Hofparzellen eingetragen worden. Mit dem aktuellen Urteil kann der Landwirt nun seine Rechte als Hofnachfolger durchsetzen – entgegen der früheren Entscheidung der Vorinstanz.

Die BGH-Entscheidung stellt klar, dass die Geltendmachung eines Pflichtteils in bar nicht zwangsläufig die Erbrechte nach dem Höferecht verwirkt. Der Landwirt kann nun seinen Anspruch als Hofnachfolger weiterverfolgen, trotz der im Grundbuch verzeichneten Miteigentümerschaft der Stiefmutter. Der Fall schafft damit eine wichtige Vorgabe für die künftige Behandlung ähnlicher Erbstreitigkeiten.