AfD gewinnt Eilentscheidung gegen Einstufung als rechtsextrem - BfV setzt rechtsextreme Einstufung der AfD vorläufig aus
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als gesicherte rechtsextreme Organisation vorläufig ausgesetzt. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Partei, sodass die endgültige Bewertung nun von weiteren gerichtlichen Verfahren abhängt.
Im Mai 2025 hatte das BfV die AfD nach umfangreichen Ermittlungen offiziell als bestätigt rechtsextrem eingestuft. Die Behörde gelangte zu dem Schluss, dass die Partei Aktivitäten verfolge, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands richten.
Die AfD reagierte mit einer Klage und erwirkte vor dem Verwaltungsgericht Köln eine einstweilige Verfügung. Daraufhin willigte das BfV ein, die öffentliche Bekanntgabe der Einstufung bis zu einem Urteil im Hauptverfahren auszusetzen. Solange die gerichtliche Prüfung läuft, darf die Behörde die AfD somit nicht formal als extremistisch einordnen.
Die vorläufige Aussetzung bedeutet, dass das BfV auf die endgültige Gerichtsentscheidung warten muss, bevor die Einstufung wieder in Kraft gesetzt werden kann. Bis dahin bleibt die AfD zwar ohne offiziellen Extremismus-Vorwurf, die zugrundeliegenden Ermittlungen und Vorwürfe bestehen jedoch weiter.






