05 May 2026, 06:11

Bewährungsstrafe für Hammer-Räuber nach Apothekenüberfall in Euskirchen

Apotheker in weißem Kittel mit einer Flasche in der Hand, der mit einem Kunden spricht, der an einem Tisch in einer Apotheke sitzt, mit Regalen voller Flaschen im Hintergrund.

Bewährungsstrafe für Hammer-Räuber nach Apothekenüberfall in Euskirchen

Ein Mann, der im vergangenen Sommer eine Apotheke in Euskirchen überfallen hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bei dem Vorfall hatte der mit einem Hammer bewaffnete Täter Bargeld gestohlen und Sachschaden angerichtet, bevor er flüchtete. Der Fall wurde Ende Oktober vor dem Landgericht Bonn verhandelt.

Der Raub ereignete sich im Sommer 2024, als der Angeklagte mit verdecktem Gesicht die Apotheke betrat. Er näherte sich dem Rezepttresen, bedrohte die Inhaberin mit dem Hammer und forderte Geld. Die Apothekerin, die einen Angriff befürchtete, wich von der Kasse zurück.

Der Räuber erbeutete etwa 200 Euro aus der Registrierkasse und zerschlug mit dem Hammer eine Glasverkleidung nahe dem Eingang, bevor er flüchtete. Später wurde er von den Behörden festgenommen. Die Staatsanwaltschaft warf ihm schweren Raub vor, da er eine Waffe eingesetzt und Gewalt angedroht hatte.

Während des Prozesses stellte das Gericht fest, dass die Tat weder geplant noch professionell ausgeführt worden war. Diese Umstände sowie das Geständnis des Angeklagten und die Zahlung von 1.000 Euro Schadensersatz wurden als mildernde Faktoren gewertet. Zudem nahm die Apothekerin die persönliche Entschuldigung des Mannes an.

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Ende Oktober verurteilte das Landgericht Bonn den Angeklagten wegen besonders schweren Raubes. Die Richterin verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Der Fall ist damit abgeschlossen, ohne dass der Verurteilte eine Haftstrafe antreten muss. Er muss jedoch die Auflagen der Bewährung einhalten, zu denen auch der bereits geleistete Schadensersatz gehört. Die Apothekerin, die sowohl die Entschuldigung als auch die Entschädigung erhalten hat, hat den Vorfall inzwischen hinter sich gelassen.

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