23 May 2026, 10:04

Betrügerische EEG-Briefmasche: Falsche Rechnungen für Balkon-Solaranlagen im Umlauf

Strafzahlung für Balkonkraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrügerische EEG-Briefmasche: Falsche Rechnungen für Balkon-Solaranlagen im Umlauf

Gefälschte Schreiben im Namen der Bundesnetzagentur zielen auf Besitzer kleiner Solaranlagen ab

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Betrügerische Briefe, die angeblich von der Bundesnetzagentur stammen, gehen derzeit an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen, etwa Balkon-Solarmodulen. Die gefälschten Schreiben fordern Zahlungen in Höhe von 41,60 Euro und drohen mit hohen Strafen bei Nichtbeachtung. Die Behörden warnen nun ausdrücklich vor dieser Masche.

In den betrügerischen Schreiben wird den Empfängern vorgeworfen, ihre Balkon-Solarstromanlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie werden aufgefordert, die Anmeldung umgehend nachzuholen, einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen und eine Gebühr von 41,60 Euro zu zahlen. Bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen wird eine „volle Strafe“ von 208 Euro angedroht.

Die Schreiben weisen jedoch mehrere Ungereimtheiten auf: Als Absenderadresse ist eine nicht existierende Zweigstelle in Sömmerda angegeben, während die Telefonnummern mit den falschen Vorwahlen 0229 und 0223 für Bonn beginnen. Auch die E-Mail-Adresse [email protected] gehört nicht zur Bundesnetzagentur.

Die Behörde bestätigt zwar, dass die Nichtregistrierung einer Balkon-Solaranlage tatsächlich zu Bußgeldern führen kann. Die Betrüger nutzen diese gesetzliche Pflicht jedoch aus, um Menschen zu falschen Zahlungen zu verleiten. Die Bundesnetzagentur rät allen Empfängern solcher Schreiben, die Forderungen zu ignorieren und den Vorfall umgehend bei der Polizei anzuzeigen.

Tatsächlich müssen Besitzer von Balkon-Solarmodulen ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren. Die Bundesnetzagentur betont jedoch, dass Mitteilungen über Gebühren oder Strafen stets über offizielle Kanäle verifiziert werden sollten. Bei Verdacht auf betrügerische Schreiben wird dazu geraten, sich unverzüglich an die zuständigen Stellen zu wenden.

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