Abtreibung in Deutschland: Wie Fusionen den Zugang zu Kliniken zerstören
Theo SchulteAbtreibung in Deutschland: Wie Fusionen den Zugang zu Kliniken zerstören
Eine neue Studie deckt gravierende Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen in ganz Deutschland auf. Die im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte Elsa-Studie zeigt, wie Krankenhausfusionen den Zugang zu entsprechenden Leistungen immer weiter einschränken. In einigen Regionen müssen Patientinnen mittlerweile weite Wege in Kauf nehmen – oder finden schlicht keine Möglichkeit mehr für einen legalen Abbruch.
Ein kürzlich errungener juristischer Erfolg gibt jedoch Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Das Arbeitsgericht Hamm entschied zugunsten von Dr. Joachim Volz und erlaubte ihm, Schwangerschaftsabbrüche in seiner Privatpraxis sowie im Krankenhaus wieder durchzuführen. Doch das Urteil gilt ausschließlich für seinen Fall und ändert nichts an den grundsätzlichen Einschränkungen.
Die Krise hat ihre Wurzeln unter anderem in Fusionen zwischen evangelischen und katholischen Trägern. Seit 2020 haben mindestens zwei Einrichtungen – eine in Flensburg, eine in Lippstadt – den Service komplett eingestellt, nachdem katholische Träger die Kontrolle übernommen hatten. Ihre Verträge verbieten Abbrüche nun pauschal, obwohl gesetzlich vorgeschrieben ist, die Leistung anzubieten, wenn keine Alternativen existieren.
Krankenhäuser bleiben ein zentraler Streitpunkt im Kampf um Zugang. Nach deutschem Recht gilt zwar das Recht auf Verweigerung nur für Einzelpersonen, nicht für Institutionen. Das bedeutet: Kliniken müssen sicherstellen, dass genug Personal bereit und in der Lage ist, Abbrüche durchzuführen. Doch mit der zunehmenden Verbreitung katholisch dominierter Fusionen steigt die Zahl der Einrichtungen, die sich weigern.
Der politische Druck wächst, die Versorgungslücken zu schließen. Eine parlamentarische Gruppe, unterstützt von der SPD, bereitet einen Antrag vor, der Krankenhäuser zur Rechenschaft ziehen soll, die keine Abbrüche anbieten. Auch von der Union wird Unterstützung gefordert – doch innerhalb der Koalition gibt es weiterhin Uneinigkeit. Schon im Koalitionsvertrag von 2018 hatte man versprochen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern und Abbrüche in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen. Bisher blieb es bei Absichtserklärungen.
Langfristig fordern Aktivist:innen die Abschaffung von Paragraf 218 StGB, der Abbrüche in den meisten Fällen weiterhin unter Strafe stellt. Kurzfristig geht es jedoch um konkrete Lösungen: die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten durch Krankenhäuser und die Verhinderung weiterer Schließungen durch Fusionen.
Der Sieg von Dr. Volz vor Gericht ist ein seltener Lichtblick. Das Urteil ermöglicht ihm, Patientinnen weiterhin in seiner Privatklinik und im Krankenhaus zu behandeln. Die Richter betonten jedoch, dass die Entscheidung nur für seinen Fall gilt – andere Ärzt:innen und Einrichtungen bleiben rechtlich ungeschützt.
Die Bundesregierung steht nun in der Pflicht, direkt einzugreifen. Die Bundesländer haben es bisher versäumt, eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, sodass Betroffenen immer weniger Optionen bleiben. Ohne Gegenmaßnahmen wird sich die Situation durch weitere Fusionen und Dienstleistungskürzungen voraussichtlich weiter verschärfen.
Die nächste Bewährungsprobe steht mit dem parlamentarischen Antrag bevor. Wird er verabschiedet, könnten Krankenhäuser gezwungen werden, ihre Versorgungsauflagen einzuhalten – oder mit Sanktionen rechnen. Doch solange die Koalition gespalten bleibt, ist der Ausgang ungewiss.