Abschiebung eines IS-Kämpfers nach Tadschikistan: Gericht gibt grünes Licht
Mia AlbrechtVerurteilter IS-Kämpfer aus Tadschikistan kann endlich aus Deutschland ausgewiesen werden - Abschiebung eines IS-Kämpfers nach Tadschikistan: Gericht gibt grünes Licht
Ein tadschikischer Staatsbürger, der sich 2015 der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen hatte, hat seinen letzten Rechtsstreit gegen die Abschiebung verloren. Deutsche Behörden hatten 2018 zunächst seine Ausweisung gestoppt – aus Sorge vor Folter in Tadschikistan. Nach einer erneuten Prüfung haben Gerichte nun den Weg für seine Abschiebung freigemacht.
Der Mann aus dem Kreis Warendorf war 2015 nach Syrien und in den Irak gereist, um sich dem IS anzuschließen. 2017 verurteilte ihn das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu fünf Jahren Haft.
Nach seiner Entlassung verhängte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2018 zunächst ein Abschiebungsverbot. Die Behörden fürchteten, er könnte in Tadschikistan der Folter ausgesetzt werden. Doch 2024 wurde das Verbot aufgehoben, nachdem die tadschikischen Behörden Zusicherungen gegeben hatten, dass ihm keine Misshandlung drohe.
Der Mann klagte gegen die Entscheidung, doch das Verwaltungsgericht Münster wies seine Beschwerde im August ab. Die Richter urteilten, dass keine erhebliche Foltergefahr mehr bestehe. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Einschätzung später und stellte fest, dass sich die Bedingungen in Tadschikistan so weit verbessert hätten, dass die Gefahr deutlich gesunken sei.
Stand April 2026 wurden für andere tadschikische IS-Kämpfer in Deutschland keine ähnlichen rechtlichen Ausnahmen getroffen. Sie unterliegen weiterhin den geltenden Antiterrorgesetzen und werden überwacht.
Das Urteil bedeutet, dass der Mann nun nach Tadschikistan abgeschoben werden kann. Sein Fall schafft jedoch keinen Präzedenzfall für andere inhaftierte oder überwachte IS-Mitglieder aus dem Land. Die deutschen Behörden wenden weiterhin die bestehenden Antiterrormaßnahmen auf vergleichbare Fälle an.






